Aufzugswärter-Service
im Großraum Köln/Bonn

Aufzugswärter-Service im Großraum Köln/Bonn –
Unabhängige Sichtkontrollen nach TRBS 3121

Rechtssichere Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten im Alltag –
digital, transparent und absolut neutral.

Wer in Deutschland eine Aufzugsanlage betreibt, trägt eine hohe Verantwortung für die Sicherheit der Nutzer. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt daher vor, dass Aufzüge in regelmäßigen Abständen einer sorgfältigen Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle unterzogen werden müssen. Diese wichtige Aufgabe der sogenannten „beauftragten Person“ (klassisch als Aufzugswärter bekannt) erfordert Zeit, Fachwissen und eine lückenlose Dokumentation.

Wir nehmen Ihnen diese Last ab. Als Ihr zuverlässiger Partner in Köln, Bonn, dem Rhein-Erft-Kreis und Umgebung übernehmen wir die kontinuierliche Überwachung Ihrer Anlagen. Dabei setzen wir konsequent auf moderne Prozesse: Jede Überprüfung wird direkt vor Ort über unsere eigene App digital erfasst, manipulationssicher protokolliert und steht Ihnen sofort als gerichtsverwertbarer Nachweis zur Verfügung.

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Kontrolle und Wartung

gehören in getrennte Hände

Ein häufiger Fehler in der Praxis: Viele Betreiber gehen davon aus, dass die regelmäßigen Kontrollen automatisch durch den bestehenden Wartungsvertrag abgedeckt sind oder von der Wartungsfirma miterledigt werden können. Doch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) sprechen hier eine klare Sprache.

Die regelmäßige Sicht- und Funktionskontrolle ist eine reine Betreiberpflicht, die strikt von der technischen Instandhaltung getrennt sein muss. Das hat einen einfachen Grund: Eine Wartungsfirma darf sich im Sinne einer transparenten Sicherheit nicht selbst kontrollieren.

Als völlig unabhängiger und neutraler Dienstleister gewährleisten wir einen objektiven Blick auf den tatsächlichen Zustand Ihrer Aufzugsanlagen. Wir decken offensichtliche Mängel frühzeitig auf, sichern Sie rechtlich ab und sorgen dafür, dass Sie gegenüber Ihrer Wartungsfirma stets als informierter und handlungsfähiger Betreiber auftreten.

Ein digitaler Aufzugswärter ersetzt nicht die Sichtkontrolle vor Ort!

Einige moderne Aufzüge verfügen über ein smartes Überwachungssystem (den elektronischen Aufzugswärter), das technische Komponenten wie den Notruf oder die Haltegenauigkeit automatisiert prüft. Aber Vorsicht: Diese Fernüberwachung befreit Sie in der Regel nicht von Ihren gesetzlichen Pflichten! Sensoren können menschliche Sinne bei der mechanischen Prüfung nicht ersetzen. Weder Vandalismus, physische Beschädigungen an der Kabine noch mechanischer Verschleiß werden elektronisch zuverlässig erfasst. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121 bleibt die persönliche Inaugenscheinnahme vor Ort zwingend erforderlich. Mit unserem Service schließen wir exakt diese Sicherheitslücke: Wir prüfen manuell, mit geschultem Auge und protokollieren alles rechtssicher in unserer App.

Unser Kontroll-Service

Regelmäßige Begehung vor Ort

Techniker prüft Aufzugstür im Gebäude

Je nach Nutzungsintensität und Art Ihres Gebäudes führen wir die vorgeschriebenen Sichtkontrollen in den passenden Intervallen für Sie durch. Unsere geschulten Experten prüfen unter anderem die einwandfreie Funktion der Schachttüren, die Kabinenbeleuchtung, die Haltegenauigkeit sowie die Funktionsbereitschaft des Notrufsystems. Festgestellte Mängel werden unverzüglich dokumentiert und an Sie weitergeleitet, damit gefährliche Zustände gar nicht erst entstehen.

Mehr zu unseren Leistungen
Die App-Dokumentation

Rechtssicher per App protokolliert

Smartphone mit digitaler Prüfungs-Checkliste in Hand

Handschriftliche Listen oder nachträglich veränderbare Tabellen werden im Ernstfall vor Gericht kaum noch als rechtssicherer Nachweis anerkannt. Deshalb arbeiten wir ausschließlich mit unserer eigenen, speziell entwickelten Dokumentations-App. Jede Prüfung wird vor Ort digital erfasst und zeitnah verschlüsselt. Das garantiert Ihnen eine lückenlose, gerichtsverwertbare Beweisführung und maximale Transparenz über alle durchgeführten Kontrollen.

Details zur digitalen Dokumentation
Ihre Compliance

Rechtliche Hintergründe im Blick

Laptop mit Schriftzug Aufzugsanlagen und Justizsymbolen

Das Thema Aufzugssicherheit ist streng reglementiert. Von der Betriebssicherheitsverordnung bis zu den technischen Regeln TRBS 3121 und TRBS 2181 – wir kennen die gesetzlichen Anforderungen genau. Ein funktionierendes Notrufsystem im Fahrkorb entbindet Sie als Eigentümer oder Hausverwaltung nicht von der Pflicht zur regelmäßigen Sichtprüfung. Wir sorgen dafür, dass Ihr Betrieb zu 100 % gesetzeskonform und haftungssicher aufgestellt ist.

Wichtiges Hintergrundwissen

Ein weiteres Plus für Ihre Sicherheit

Wir statten jeden von uns betreuten Aufzug vorschriftsmäßig mit den obligatorischen Notfall-Aufklebern im Innen- und Außenbereich aus (werden separat berechnet).