Unsere Leistungen

Unabhängige Aufzugskontrolle nach Maß

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt von Betreibern eine regelmäßige Überwachung ihrer Aufzugsanlagen, um Gefährdungen im Alltag auszuschließen. Als externer Dienstleister und unparteiische „beauftragte Person“ übernehmen wir diese Verantwortung für Sie im Großraum Köln/Bonn und Umgebung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Aufzüge gesetzeskonform, sicher und wirtschaftlich betrieben werden.

Fachgerechte Sicht- und Funktionskontrollen nach TRBS 3121

Bei jeder regulären Begehung prüfen wir Ihre Aufzugsanlage anhand strenger Kriterien auf offensichtliche Mängel und Funktionsstörungen. Unser Kontrollumfang umfasst standardmäßig folgende Prüfpunkte:

Notrufeinrichtung

Wir lösen einen Testnotruf aus, um die einwandfreie Sprachverbindung und Funktionsbereitschaft des Notrufsystems zu überprüfen.

Fahrkorbbeleuchtung

Wir überprüfen die Funktion und ausreichende Helligkeit der Kabinenbeleuchtung.

Haltegenauigkeit

Wir testen, ob der Fahrkorb die einzelnen Etagen bündig anfährt, um gefährliche Stolperkanten für die Nutzer zu vermeiden.

Türsysteme & Zugänge

Wir kontrollieren, ob Schacht- und Fahrkorbtüren mechanisch unbeschädigt sind, leichtgängig schließen und ob der Aufzug nur bei vollständig geschlossenen Türen anfahren kann.

Direkte Mängelmeldung

Sollten wir mechanische Schäden, Vandalismus oder Sicherheitsmängel feststellen, dokumentieren wir diese sofort digital über unsere App und leiten die Mängelmeldung unverzüglich an Sie weiter.

Das Plus bei jeder Neuaufnahme

Vorschriftsmäßige Notfall-Kennzeichnung

Bei jeder Aufzugsanlage, die neu in unsere Betreuung übergeht, sorgen wir direkt für die Einhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungspflichten. Wir statten die Anlage sowohl im Innenraum (Fahrkorb) als auch im Außenbereich vorschriftsmäßig mit den obligatorischen Notfall-Aufklebern aus, die alle relevanten Angaben zur Steuerung und zum Verhalten im Notfall enthalten. (Bitte beachten Sie: Da diese Aufkleber anlagenspezifisch angefertigt werden, stellen wir Ihnen diese transparent separat in Rechnung).

Flexibel angepasst an Ihre Immobilie und Nutzung

Die gesetzlichen Vorgaben schreiben keine starren Fristen vor – die Häufigkeit der Inaugenscheinnahme richtet sich nach der Art des Gebäudes, der Nutzerfrequenz und den spezifischen Umgebungsbedingungen der Anlage. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den optimalen Prüfzyklus für Ihre Objekte:

Wöchentliche Kontrollen

Ideal für klassische Bürogebäude, Hotels oder Geschäftshäuser mit moderater bis hoher täglicher Nutzung.

Monatliche Kontrollen

Vollkommen ausreichend für kleinere Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser oder Objekte mit geringerem Personenaufkommen.

Tägliche Kontrollen

Erforderlich bei extrem stark frequentierten Anlagen im öffentlichen Raum, wie beispielsweise in Einkaufszentren oder Bahnhöfen.

Was wir bewusst nicht tun –

und warum es Ihr Vorteil ist.

Um Ihnen maximale Rechtssicherheit und absolute Objektivität zu garantieren, setzen wir auf eine strikte Trennung von Kontroll- und Instandhaltungsleistungen. Daher grenzen wir unsere Tätigkeit in zwei Bereichen ganz bewusst ab:

Keine Personenbefreiung und kein technischer Notdienst

Wir führen ausdrücklich keine aktiven Personenbefreiungen bei steckengebliebenen Fahrkörben durch und bieten keinen technischen 24/7-Störungsnotdienst an. Diese Aufgaben gehören in die Hände der dafür zuständigen, ständig besetzten Notrufzentralen und Fachfirmen.

Keine technische Wartung oder Reparatur

Wir führen keine Schmierungen, technischen Einstellungen oder den Austausch von Bauteilen durch – das bleibt die vertragliche Aufgabe Ihrer Aufzugswartungsfirma.

Bringen Sie Rechtssicherheit

in Ihren Aufzugsbetrieb

Sie möchten die gesetzlich vorgeschriebenen Sicht- und Funktionskontrollen Ihrer Aufzüge in professionelle, unabhängige Hände übergeben? Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot, perfekt abgestimmt auf den Kontrollbedarf Ihrer Immobilien im Großraum Köln/Bonn.
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